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   BVerwG, 04.07.1958 - IV C 274.56   

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https://dejure.org/1958,1119
BVerwG, 04.07.1958 - IV C 274.56 (https://dejure.org/1958,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1958 - IV C 274.56 (https://dejure.org/1958,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1958 - IV C 274.56 (https://dejure.org/1958,1119)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1958 - III C 257.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1958 - IV C 274.56
    Ausgehend von Gedankengängen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in demUrteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - entwickelt hat, hätten die Ausgleichsbehörde und auch das Verwaltungsgericht anhand des Inhalts insbesondere der 30 Studienmappen und 10 Skizzenbücher, von denen der Kläger behauptet, sie seien wertvolles auf ausgedehnten Reisen von ihm gewonnenes Studienmaterial gewesen, berücksichtigen müssen, daß der Kläger ohne dieses Material seinen Beruf als Kunstmaler nicht mehr in beachtlichem Umfang hätte ausüben können.

    Es hätte somit, wie in demUrteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - dargestellt, auch hier entscheidend sein müssen, ob sich die Existenz des Klägers nachhaltig und wesentlich auf das Vorhandensein dieses vernichteten Studienmaterials gründete, sei es, daß es der künstlerischen Anregung für künftige Entwürfe oder der Vollendung bereits vorhandener Studien diente.

    Auch halbvollendete Bilder wären in die Betrachtung nach den Grundsätzen des obengenanntenUrteils vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 257.56 - einzubeziehen gewesen, da die kontinuierliche Betätigung eines Kunstmalers durch die Vernichtung derselben behindert und seine wirtschaftliche Grundlage gefährdet wird.

  • BVerwG, 31.01.1957 - III C 89.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1958 - IV C 274.56
    Auch die Verwertung fertiger und durch Kriegseinwirkung in Verlust geratener Bilder fällt nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 4, 266) hierunter.
  • BVerwG, 21.02.1958 - IV C 30.56
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1958 - IV C 274.56
    Auch hierbei werden die Gesichtspunkte zu beachten sein, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung in den bereits genannten Entscheidungen aufgezeigt hat; ferner werden aber auch diejenigen zu berücksichtigen sein, die der Senat in demUrteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 30.56 - (RLA 1958, 153 und ZLA 1958, 217) aufgeführt hat.
  • BVerwG, 11.11.1960 - IV B 236.59

    Voraussetzungen an eine wissenschaftliche Tätigkeit i.S.d. Lastenausgleichsgesetz

    Hinweis auf die Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate in III C 80.58 (U.v. 5.11.59) - BVerwGE 9, 296 [BVerwG 05.11.1959 - BVerwG III C 80.58] -, III C 31.58 (U.v. 19.11.59) - Buchholz 427.3, § 13 LAG Nr. 56, III B 15.59/III C 18.59 (B.v .21.1.60) - Buchholz 427.3, § 13 LAG Nr. 58, IV C 274.56 (U.v. 4.7.58) - Buchholz 427.3, § 13 LAG Nr. 38, IV C 30.56 (U.v. 21.2.58) - Buchholz 427.3, § 13 LAG Nr. 36.

    - Darüber ist bereits im Urteil vom 4. Juli 1958 - BVerwG IV C 274.56 (s. Buchholz 427.3 § 13 LAG Nr. 38) Grundsätzliches enthalten.

  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 151.57

    Rechtsmittel

    In den bisherigen Urteilen zu Kriegssachschäden, die Künstler in ihrer Werkstatt oder in ihrem Atelier erlitten hatten, hatte das Bundesverwaltungsgericht zunächst ausgesprochen, daß nicht nur der Verlust des Gerätes, das der Künstler zur Herstellung des Kunstwerkes benötigt, sondern auch Verluste an Entwürfen sowie an halbfertigen und fertigen Erzeugnissen - letztere auch, wenn sie zum Verkauf gestellt sind - als Schäden nach dem Lastenausgleichsgesetz anzuerkennen sind (Urteil vom 4. Juli 1958 - BVerwG IV C 274.56 - in RLA 58, 315).
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